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Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Die FMA nahm den operativen Betrieb am 1. April 2002 im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf. Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Investmentfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, börsenotierte Gesellschaften sowie über die Wertpapierbörsen.

Die Ziele der FMA sind,

  • zur Stabilität des Finanzmarktes Österreich beizutragen;
  • das Vertrauen in einen funktionierenden österreichischen Finanzmarkt zu stärken;
  • die Anleger, Gläubiger und Verbraucher nach Maßgabe der Gesetze zu schützen;
  • präventiv in Bezug auf die Einhaltung der Aufsichtsnormen zu wirken, Verstöße aber konsequent zu ahnden.

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    Austria (at)