Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Die FMA nahm den operativen Betrieb am 1. April 2002 im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf. Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Investmentfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, börsenotierte Gesellschaften sowie über die Wertpapierbörsen.
Die Ziele der FMA sind,