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Schweizer Bundesgerichtsentscheid (BGE) 128 IV 232, 2002

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Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichtes im Fall Sani Abacha und weitere Beteiligte gegen die Staatsanwaltschaft des Bundes und die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Genf, vom 27. August 2002

Synopsis/Regeste

  • Art. 340bis StGB und Art. 260 BStP; umstrittene Zuständigkeit; Legitimation des Geschädigten verneint.
  • Die Verfahrensbestimmungen, die bei streitigen interkantonalen Gerichtsständen gelten, sind bei umstrittener eidgenössischer oder kantonaler Zuständigkeit anwendbar (E. 2).
  • In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu Art. 351 StGB muss der Gesuchsteller, sobald er die erforderlichen Elemente kennt und es ihm zugemutet werden kann, das Gesuch einreichen (E. 3.1).
  • Die Legitimation zur Anfechtung des Gerichtsstandes oder der Zuständigkeit hängt eng mit der Legitimation zur Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 270 BStP zusammen; gemäss dem neuen Wortlaut dieser Bestimmung ist die Legitimation des Geschädigten nun zu verneinen (E. 3.2).

(Original in französischer Sprache)

Document Source

Title Schweizer Bundesgerichtsentscheid (BGE) 128 IV 232
Issuing body Schweizerisches Bundesgericht
Pub. date Tue, 27 Aug 2002
Website http://www.bger…1954-direct.htm