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Potentatengelder als Reputationsrisiko für den Finanzplatz Schweiz: Drohendes Debakel im Fall Duvalier, 2007

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Die zögerliche Rückgabe von Potentatengeldern stellte lange ein Reputationsrisiko für den Schweizer Finanzplatz dar. Mit der Rückführung dreistelliger Millionenbeträge in den Fällen Marcos und Abacha, der Rechtshilfe in Sachen Montesinos und im Fall Kasachstan schien sich das Blatt gewendet zu haben. Nun droht im Fall Duvalier ein Rückfall.

Die Duvalier-Gelder sind 2002 vom Bundesrat gestützt auf seine aussenpolitische Kompetenz zum Erlass verfassungsunmittelbarer Verfügungen blockiert worden. Die Blockierung ist seither zweimal verlängert worden. Die Justiz des von den Duvaliers und ihren Nachfolgern systematisch heruntergewirtschafteten Staates Haiti war offensichtlich nicht in der Lage, innert vernünftiger Zeit Beweise für die rechtswidrige Aneignung der Gelder zu erbringen, obwohl sämtliche Beobachter des Regimes von François Duvalier («Papa Doc», 1947 bis 1971) und Jean-Claude Duvalier («Baby Doc», 1971 bis 1986) von einer «Terrorherrschaft» und einer systematischen «Kleptokratie» sprechen. Mit Erlass der neuen Schweizer Bundesverfassung wurde allerdings klargestellt, dass solche verfassungsunmittelbaren Vermögenssperren zu befristen sind, und im parallelen Fall Mobutu hat das Bundesgericht 2006 festgehalten, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Sperre enge zeitliche Grenzen setze. Gestützt auf diese Praxis sieht sich der Bund veranlasst, die Gelder spätestens in drei Monaten freizugeben. Wie berichtet wurde, ist es Anwälten buchstäblich in letzter Minute gelungen, gestützt auf ein (fragwürdiges) US-Abwesenheitsurteil von 1988 (Jean-Juste v. Duvalier) zugunsten von zwei Zivilklägern ein Konto in Genf zu verarrestieren. Andere Werte sind von diesem Arrest aber nicht betroffen.

Eine Gesetzesänderung?

Welche Lehren sind aus diesem Dilemma zu ziehen? Vorweg muss ein Fragezeichen dazu angebracht werden, dass der Bund nicht noch einen weiteren Aufschub gewähren könnte, zumal die Ausgangslage beim Bundesgerichtsentscheid in Sachen Mobutu durchaus eine andere war (Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils eines Gläubigers). Zudem hatte das Bundesgericht klargestellt, dass für eine exekutive Sperre dann Raum sei, wenn zum Schutze des Rufes der Schweiz und zugunsten der Bevölkerung des geschädigten Staates eine Verhandlungslösung noch in Frage komme.

Wichtiger ist aber, dass das drohende Debakel auf eine Schwäche des Schweizer Systems hinweist: Immer wieder findet sich die Schweiz in der unangenehmen Lage, dass Gelder ausländischer Despoten aufgrund eines Rechtshilfeersuchens hier beschlagnahmt werden, dass aber der Eifer der ersuchenden Behörden daraufhin rasch erlahmt, dass diese mangels Ressourcen und Ausbildung nicht in der Lage sind, das lokale Verfahren durchzuführen, oder dass politische Hindernisse im Wege stehen. In den Fällen Marcos und Abacha hat sich die Schweiz denn auch mittels Hilfskonstruktionen (im Falle Marcos durch Auslieferung auf ein Sperrkonto, im Fall Abacha durch die Einstufung der Familie Abacha als kriminelle Organisation, verbunden mit einer Umkehr der Beweislast) aus der Affäre ziehen können. In den Fällen Duvalier und Mobutu hätte angesichts der maroden Staaten («failing states») wohl nur ein objektives Einziehungsverfahren in der Schweiz geholfen.

Nach der heutigen Rechtslage müsste die Schweiz dazu aber in der Sache zuständig sein. Das ist im Fall Duvalier zwar nicht a priori ausgeschlossen, allerdings müsste es sich bei den Straftaten, die die Gelder hervorgebracht haben, um grobe Völkerrechtsverletzungen handeln (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen). Es müsste ein Bezug zur Schweiz bestehen, und zudem müsste es sich um unverjährbare Schwersttaten (gemäss Art. 101 StGB) handeln. Ob zwischen dem Wüten der Geheimarmee der Duvaliers, der «Tonton Macoute», ihren Morden und Folterungen und den Geldern ein Bezug besteht, lässt sich nicht abstrakt beurteilen. Die Schweiz wäre allerdings für die Zukunft gut beraten, sich wie Österreich und Liechtenstein eine selbständige Einziehung zu geben, die unabhängig von der Zuständigkeit der Schweizer Justiz greifen würde.

Vielfältige Anstrengungen

Der Fall Duvalier lässt vergessen, dass die Schweiz in letzter Zeit viel unternommen hat, um das Problem Potentatengelder in den Griff zu bekommen. Mit der «Initiative von Lausanne» hat sie eine Plattform geschaffen, auf der die wichtigsten Finanzplätze (vor allem der G-8-Länder) mit ausgewählten Ländern des Südens und des Ostens eine Harmonisierung der Rückführungsregelungen anstreben. Zudem unterstützt die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Deza) zusammen mit der englischen, deutschen und liechtensteinischen Entwicklungshilfe ein an der Universität Basel gegründetes spezialisiertes Institut (International Centre for Asset Recovery, ICAR) im Rahmen des Basel Institute on Governance mit einer erheblichen Anschubfinanzierung. Ziel von ICAR ist (namentlich in Zusammenarbeit mit der Uno, den Entwicklungsbanken und Interpol) die Verbesserung der Ausbildung in Sachen Rechtshilfe und des Verfahrensmanagements in Fällen der Rückführung gestohlener und veruntreuter Mittel weltweit. Damit leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag dazu, dass in Zukunft lokale Verfahren mit grösserer Aussicht auf Erfolg eingeleitet und durchgeführt werden.

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Document Source

Title Potentatengelder als Reputationsrisiko für den Finanzplatz Schweiz: Drohendes Debakel im Fall Duvalier
Author Mark Pieth (President, Basel Institute on Governance)
Publisher Neue Züricher Zeitung
Pub. date Wed, 6 Jun 2007
Website http://www.nzz.…1_1.369870.html