Aufgabe der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft (STA) ist es, alle strafbaren Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangt und die nicht bloss auf Begehren eines Beteiligten zu untersuchen oder zu bestrafen sind, von Amts wegen zu verfolgen, anzuklagen und die Anklage vor dem zuständigen Gericht zu vertreten.
Die Staatsanwaltschaft wahrt die Interessen des Landes in der Rechtspflege, vor allem in der Strafrechtspflege und bei der Rechtshilfe in Strafsachen. Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Gerichten unabhängig.